Vetter, Ambrosius Wenzel
| Geburtsname | Vetter, Ambrosius Wenzel |
| Gramps-ID | I00651 |
| Geschlecht | männlich |
| Alter beim Tod | 65 Jahre, 11 Monate, 8 Tage |
Ereignisse
| Ereignis | Datum | Ort | Beschreibung | Quellen |
|---|---|---|---|---|
| Geburt | errechnet 1768 | Domaschitz | Nr. 18 | |
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| Tod | 9.12.1833 | Liebeschitz | Nr. 18, an Schlagfluß | |
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| Wohnort | Liebeschitz | Nr. 18 | ||
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Eltern
| Beziehung zur Hauptperson | Name | Geburtsdatum | Sterbedatum | Beziehung innerhalb dieser Familie (wenn nicht durch Geburt) |
|---|---|---|---|---|
| Vater | Vetter, Wenzel [I04848] | geschätzt von 1720 bis 1730 | ||
| Mutter | Sömsch, Ludmilla [I04849] | geschätzt 1729 | 5.8.1779 | |
| Schwester | Vetter, Anna Elisabeth [I04867] | 30.8.1764 | ||
| Bruder | Vetter, Johann Wenzel [I04868] | 31.8.1766 | ||
| Vetter, Ambrosius Wenzel | errechnet 1768 | 9.12.1833 | ||
| Schaffernicht, Johann Georg [I04869] | errechnet 1718 | 30.12.1758 | ||
| Mutter | Sömsch, Ludmilla [I04849] | geschätzt 1729 | 5.8.1779 | |
| Halbbruder | Schaffernicht, Joseph [I04870] | 12.4.1753 | ||
Familien
Familie von Vetter, Ambrosius Wenzel und Kessel, Elisabetha [F00281] |
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| Verheiratet | Ehefrau | Kessel, Elisabetha [I00768] ( * 18.10.1779 + ... ) | |||||||||||||
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Notizen
Notiz
Ehevertrag Wenzel Vetter & Elisabeth Kessel:
Am heut unten gesetzten Tag und
Jahr ist zwischen dem Wenzel Vetter aus dem Dorfe
Liebeschitz als Bräutigam am einen = dann seiner ver=
lobten Brait der Elisabeth Kesslin eben aus Liebe=
schitz mit Einwilligung ihres Vatters am anderen
Theile in Beysein der gefertigten Zeugen nachste=
hender Heiratskontrakt verabgeredet und bis auf
weitere Bestättigung des k.u.k. Staatsherrschaft Lie=
beschitzer Ober= und Justizamtes fest zu halten be
schlossen worden, dem nach vollzogener Trauung in
seine wahre Rechtskraft tretten solle, und zwar
1.tens haben sich beide Theile bis auf die geistliche Ein-
segnung ehelich verlobet.
2.tens Verspricht der Bräutigam Wenzel Vetter seiner
--------------
Braut der Elisabeth Kesslin als eine Heiratsausstat-
tung gleich nach vollzogener Trauung nachstehendes mit-
zubringen, und zwar:
an Geld in B.Z.? 120 fn
... beim Anton Richter aus Liebeschitz 19.30
4 Stück Federbetten .... ..... und 2. fünf
Ellige? mit Gli...zug? 50.-
1. Kleiderschranken, 1 große Trugel? 1. Bett=
statt, 1. Lehnstuhl .... ...... 35.-
Zusammen 224fn 30 x
page Zwei hundert zwanzig vier Gulden 30x
nebst standesmässigen Kleidungsstücken und setzet zu
gleich der Bräutigam Wenzel Vetter hiermit unwieder=
ruflich fest, das auf den Fall wenn um seine Braut
der Elisabeth Kesslin über kurz oder lang und ohne
Hinterlassung einiger eheleiblicher Erben versterben
sollte, derselben sowohl sein vorstehend Heirats-
gut als sich sein in der Zukunft ererbte oder er-
worbene Vermögen in der Gänze zu ihrem alleinigen
Eigenthum zufallen und Eingeantwortet werden
solle. Sind aber nach seinem früheren Absterben
eheleiblich Erben hier vorhanden, so soll sie? Braut
in diesem Falle von allen seinen hinterbliebenen
Vermögen nun einen gleichen Kindstheil zu beziehen
haben, dabey? verbündet sich annoch der Bräutigam
das von Seite Braut hier befindliche Kind
Elisabeth so wie sein eigenes zu ernähren und
zu erziehen. Dahingegen und...
3tens verspricht der Brautvater Wenzel Kessel seiner
Tochter der gegenwärtigen Braut Elisabeth Kess-
lin seine in dem Dorfe Liebeschitz eigenthümlich
besitzendes Häusl Nr. 18 mit samt deren hierzu-
gehörigen 8. Metzen 2 1/4 .... Rustikal und Do-
minikalgründen in einer Kaufsumma zu
700 fn sage sieben hundert Gulden ...
gegen nachstehend angeführte Bedüngnisse seiner
Zeit bücherlich einschreiben zu lassen, nebst
diesen aber der Braut seine Tochter Elisabeth an
Heiratsausstattung ein 9. Elliges Federbett mit
Wibumzug, dann 1 kleine Trugel nebst standesmässi-
gen Kleidungsstücken mitzugeben verspricht. Da-
hero setzet die Braut Elisabeth Kesslin mit
Einwilligung ihres Vaters hiermit unwiederruf=
lich fest, dass auf den Fall wenn sie Braut
ihrem Bräutigam dem Wenzel Vetter über kurz
oder lang und ohne Hinterlassung einiger in
dieser gegenwärtigen Ehe erzeugten Kindern
versterben sollte, denselben ihr von ihrem Vater
oben zugesicherte Häusl in Liebeschitz Nr. 18 mit samt
denen dabei befindlichen 8. Metzen 24 ??? Grundstücken
dann all ihr übrige hinterblieben in was immer
bestehende Vermögen zu seinem alleinigen Eigenthum
zufallen und eingeantworthet werden solle, jedoch
gegen die Verbündlichkeit, daß er der Braut ihrem
Kind Elisabeth ....sichtlich dieser Erbschaft
50 fn sage fünfzig Gulden in den zu seiner Zeit
gangbaren Münzen bezahle, dann aber die in
nachfolgenden Absätzen fest gesetzte Bedüngnisse
pünktlich erfüllen. Sind alle nach ihren früheren
Absterben eheleiblichen Erben hier vorhanden, so
soll er Bräutigam in diesem Falle von allen ihren
hinterbliebenen Vermögen und ansonste??? den
vätterlichen Erbantheil dann von der Häusl-
kaufsumma mit denen Kindern aus der gegen-
wertigen Ehe, als auch mit den hier befindlichen
Braut Tochtern Elisabeth einen gleichen Kindstheil
beziehen, und nebst den befugt seyn soll, nach Vater
Tode auf diesem erwöhnten Häusl und Gründen so
lange zu Wirthschaften als es ihnen gefällig seyn wird,
jedoch darf dann auch seinem Abwirthschaftung?
dieses Häusel samt deren dabei befindlichen Grü-
den an niemand anderen, als an ein Kind aus
dieser gegenwärtigen Ehe übergeben werden.
4. Vorbehaltet sich der Brautvater Wenzel Kessel
auf dem von seiner Tochter der Braut Elisabeth zuge-
sicherten Häusel und Gründen so lange zu Wirth-
schaften als er ihrer gefällig seyn wird, oder
so lange als sie lebet, wehrend welicher Zeit er
dem gegenwärtigen Brautpaar zu ihren
Genus nach einen Strich Acker in dem ...
gränzet an Nr. 38 Auscha überlässt, dann nach
des Vaters Absterben wird die neue Hausüber=
nehmerin samt ihrem Ehegatten verbunden seyn
nachstehende Bedüngnis pünktlich zu erfüllen,
und zwar:
a. der gegenwärtigen Ehegattin des Vatter Wenzel Kessel
das in ihrem Heiratskontrakt bestimmte Ausgedünge nach
des Vatters Tode gehörig lebenslänglich abzu...sen
b. dene nach Vaters Tode hinterbliebenen seiner Kin-
dern freye Herberge in der Stube die Kammer obig der
Hauskante? zur Liegestatt und Aufbewahung? ih-
rer Sachen, freyes Kochen Waschen und Backen zuda-
bey? ihrer eigenen Holze und zum lebenslänglichen
Nutzgenus? 7. ....... Bäumerle obig dem
Häusl an der Gränze des Ignatz Sinters Nr. 19 nebst
jährlich 2. Vierteln Korn und 2. Viertel Gerste zu
... und zu gönnen.
c. Hat die Hausübernehmerin die auf diesem Häusel
haftende Schuld zur Bezahlung zu übernehmen,
dann den Überrest??? von dem Häuslkauf prima?
mit jährl. 35 Gulden zu berichtigen.
d. hat die Häuslübernehmerin den auf diesem Häusl
und Gründen haftende Abgaben und Schuldigkeiten
von der Übernahme der Wirtschaft an, selbst
zu leisten.
Zum Bekund??? und festhaltung dessen ist dieser
Heiratskontrakt von beiden Theilen und deren
erbettenen? Zeugen mit dem ... unterschrieben
worden, das solchen auch ihn eines oder des ande-
ren Theils ... da wo gehörig Einverleibt
und aus gezeichnet werden könne und möge.
So geschehen Liebeschitz am 2ten July 1810
Wenzel Vetter als
Bräutigam
+++ Elisabeth Kesslin als
Braut zur Namensunter-
schrift erbettenen
Jurist?: Bamdel?
Wenzel Kessel
als Vater
Jurist?: Bamdel Oberrichter
und erbettener
Zeuge
Franz Krolop Geschwore=
ner und erbettener
Zeuge
Wenzel Richter erbettener
Zeuge.
Anton Meister??? erbettener
Zeuge.
Wird vollen? ...falls bestätigt, und Grund=
bucherlich? einzuschreiben, dann Auszu...
bewilligt.
Vom Ober- und Justizamte der k.u.k Herrschaft
Liebeschitz am 28ten Dezember 1811
.....
Oberamtmann
.....
Justiziar?
Weblinks
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